Gesetzesänderung – zeitlich limitierter Arztbesuch
Ab 1.1.2018 tritt eine Gesetzesänderung aus dem Gesundheitsdepartement in Kraft. Das Ziel sind Kosteneinsparungen. Diejenige Massnahme mit den voraussichtlich grössten Auswirkungen für unsere Praxis ist die kürzere Zeitdauer, die ein Arzt pro Konsultation aufwenden darf. 20 Minuten pro Konsultation In der Schweiz ist ganz genau festgelegt, was Ärzte verrechnen dürfen. »