Niemand macht sich gern Gedanken darüber, das Thema ist aber wichtig! Die (gut durchdachte) Patientenverfügung kann viel Leid verhindern! Wann soll man eine Patientenverfügung ausstellen? Worauf muss man achten? Wir beleuchten das Thema.
Hocheffiziente Medizin mit Nebenwirkungen
Wir verfügen heute über hocheffiziente Medikamente, die unseren Köper am Leben erhalten. Blutdrucksenker, Betablocker, Aspirin, Antibiotika etc. Es ist fantastisch, dass wir diese Mittel einsetzen können, um Menschen mit gesundheitlichen Problemen eine gute Lebensqualität zu ermöglichen! Diese Medikamente erhalten uns aber auch dann am Leben, wenn wir vielleicht lieber loslassen würden. Wenn man dann aber bereits an einer Demenz leidet oder aus anderen Gründen nicht mehr entscheidungsfähig ist, ist das medizinische Personal dazu verpflichtet, diese lebensverlängernden Massnahmen fortzuführen.
Es ist deshalb wichtig, sich bei voller geistiger Gesundheit und rechtzeitig Gedanken über eine Patientenverfügung zu machen.
Es gibt keinen Grund der gegen eine Patientenverfügung spricht
Wer sollte eine Patientenverfügung haben? Die einfache Antwort ist: Jeder! Es gibt eigentlich keinen guten Grund dafür, keine Patientenverfügung auszustellen! Natürlich ist dieses Dokument nicht das, was bei einer 25-jährigen Studentin zu Oberst auf der To do-Liste steht! Trotzdem wäre es auch für sie sinnvoll, wenn sie beispielsweise eine Risiko-Sportart mit erhöhter Unfallgefahr ausübt.
Sicher sinnvoll ist es aber für Menschen ab 50/60 Jahren oder wenn man eine schwerwiegende Diagnose erhält.
Das wichtigste überhaupt ist die Unterschrift
Es gibt eine Fülle unterschiedlicher Patientenverfügungen. Kurze und lange Versionen, spezialisierte wie beispielsweise diejenige der Krebsliga etc. Empfehlenswert ist je ausführlicher desto besser.
Wichtig ist aber vor allem, dass man das gewählte Dokument vollständig ausfüllt und unterschreibt! Was selbstverständlich scheint, führt in der Praxis immer wieder zu schwierigen Situationen. Es liegt zwar eine Patientenverfügung vor, jedoch fehlt zum Beispiel die Unterschrift. In diesem Fall bleibt den behandelnden Ärzten nichts übrig, ausser so zu handeln, als gäbe es gar keine Patientenverfügung.
Je mehr man versteht – desto besser! Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin!
In den ausführlichen Verfügungen werden Punkte abgefragt wie beispielsweise Schmerzlinderung, künstliche Zufuhr von Flüssigkeit und Nahrung oder Reanimation im Falle eines Herz-/Kreislaufstillstandes.
Für Laien ist es schwer einzuschätzen, wie sich das Kreuzchen am einen oder anderen Ort auswirkt. Die Hausärztin kann hier aufklären und Gewissheit über all diese Fragen verschaffen. Es ist sinnvoll auf dem Dokument zu vermerken, dass es mit ärztlichem Rat ausgefüllt wurde. So wissen die behandelnden Ärzte im Notfall, dass der Patient das Dokument und die Folgen richtig verstanden hat.
In unserer Praxis verfügt Frau Dr. med. Salome Zeller (verlinkt) über viel Erfahrung in diesem Bereich und nimmt sich gerne die notwendige Zeit für alle Fragen rund um das Thema. Wer ein solches Gespräch wünscht, vereinbart einfach eine Konsultation.
Nicht einfach im Nachttischchen verstauen
Wenn die Patientenverfügung einmal durchdacht, ausgefüllt und unterschrieben ist, stellt sich die Frage nach der Aufbewahrung. Wichtig ist vor allem, dass man seinen Angehörigen mitteilt, wo man sie aufbewahrt! Idealerweise hinterlegt man eine Kopie des Dokuments bei der Arztpraxis und/oder bei einer Vertrauensperson. Auch bei uns haben Sie die Möglichkeit, die Patientenverfügung zu hinterlegen.
Für Online-Affine gibt es Plattformen im Netz, wo man die Verfügung hinterlegen kann. Bei einigen erhält man ein Kärtchen, das man im Portemonnaie aufbewahrt und so stets auf sich trägt.
Die Vertrauensperson spielt eine entscheidende Rolle
Am besten sucht man sich eine oder zwei Vertrauenspersonen, mit denen man die Patientenverfügung und seine Vorstellungen bespricht und die weiss, wo sie hinterlegt ist oder sogar selber über eine Kopie verfügt.
Es sollte eine nahestehende Person sein, die auch verfügbar ist, also nicht beispielsweise im Ausland wohnt. Am besten nimmt man diese Person auch zu einer eventuellen Arztbesprechung mit.
Regelmässig überprüfen
Wenn man die Patientenverfügung einmal besprochen, ausgestellt und hinterlegt hat, kann man sich wieder erfreulicheren Themen und dem Leben zuwenden! Trotzdem sollte man
die Patientenverfügung gelegentlich überprüfen, ungefähr alle zwei Jahre. Stimmt noch alles, was ich angegeben habe? Hat sich etwas an meiner Einstellung verändert? Glücklicherweise geht dies viel schneller von statten, weil man sich nicht von Neuem wieder alle diese Gedanken machen muss! Es empfiehlt sich das aktuelle Datum und die Unterschrift darunter zu setzen!
Sehr wichtig ist die Überprüfung und Anpassung der Patientenverfügung, wenn eine schwerwiegende Krankheit auftritt. Es ist sinnvoll, sie dann detaillierter zu formulieren und auf gezielte Fragestellungen Antwort zu geben.
Es braucht keine zusätzlichen Informationen zum Coronavirus
Die aktuell grassierende Pandemie bringt manche Menschen dazu, sich vermehrt mit dem Thema Patientenverfügung auseinanderzusetzen. Sich darüber Gedanken zu machen, ist immer gut. Nicht ratsam ist aber Entscheidungen aus Angst vor Corona zu fällen, die vielleicht ohne Pandemie anders ausgefallen wären.
Es braucht keine zusätzlichen Informationen zum Coronavirus in der Verfügung. Die grundsätzliche Willensfesthaltung zur intensivmedizinischen Versorgung reicht aus.
Kontaktieren Sie uns jederzeit, wenn Sie Fragen zu dem Thema haben!