Ja zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheit

Am 24. November stimmen wir über die einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen ab. Heute wird diese teilweise durch Beiträge aus dem Kanton und teilweise durch Krankenkassenbeiträge finanziert. Aus unserer Sicht als Arztpraxen ist es wichtig, bei dieser Abstimmung ein Ja in die Urne zu legen.

Heutige Finanzierung der Gesundheitskosten

Wenn sich ein Patient zu einem Arzt in eine Praxis oder für eine Behandlung in ein Spital begibt und dieses gleichentags ohne Übernachtung verlässt, spricht man von einer ambulanten Behandlung. Sobald der Patient im Zusammenhang mit einem Eingriff im Spital übernachtet, handelt es sich um eine stationäre Behandlung.

Diese werden heute unterschiedlich finanziert:

Ambulante Behandlung: Die Kosten werden zu 100 % von der Krankenkasse übernommen.

Stationäre Behandlung: Die Kosten werden zu 45 % von der Krankenkasse und zu 55 % vom Kanton getragen.

Neue Finanzierung gemäss Vorlage

Neu sollen sämtliche Gesundheitskosten einheitlich finanziert werden, unabhängig davon, ob sie in der stationären oder akuten Behandlung anfallen.

Es sollen alle Leistungen zu 73.1% aus der Krankenkasse und zu 26.9% aus dem Kanton finanziert werden.

Die Initiative setzt die richtigen Anreize

Das heutige System setzt für einzelne Akteure Anreize, Spitalaufenthalte zu bevorzugen. Durch die einheitliche Finanzierung werden diese Anreize eliminiert, sodass alle Akteure besser zusammenarbeiten und eine optimale Koordination gefördert wird. Im Mittelpunkt stehen dabei der Patient und seine rasche Genesung.

Die meisten Menschen bevorzugen es, zu Hause statt im Spital betreut zu werden. Dies ist oft besser für die Patienten und gleichzeitig kostengünstiger. Die neue Finanzierung schafft Mittel für die Betreuungskosten zu Hause.

Prämienanstieg dämpfen

Der Fortschritt der Medizin schreitet stetig voran. Immer mehr Operationen können ambulant vorgenommen werden. Deshalb wachsen die Gesundheitsausgaben im ambulanten Bereich stärker als im stationären. Momentan müssen diese Kosten vollumfänglich von den Krankenkassen und damit von den Versicherten getragen werden. Die EFAS würde dieses Ungleichgewicht korrigieren.

Chronisch Kranke können profitieren

Chronisch kranke Menschen, beispielsweise mit Diabetes können von der einheitlichen Finanzierung profitieren. Denn heute zahlen sie Franchise und Selbstbehalt auf den gesamten Leistungsbetrag. Nach der Abstimmung bezahlen sie ihren Anteil nur noch auf 73.1% der Leistung. Das heisst sie sparen an Franchise und Selbstbehalt.

Wer bei dieser Abstimmung mit Ja stimmt, stärkt die Hausarztpraxen und das ganze Gesundheitssystem in der Schweiz!